„Ich habe Zahlungsschwierigkeiten bei kommunalen Steuern”

Kommunale Steuern sind nicht nur notwendig für die Verwaltung des „Unternehmens Stadt“, sondern auch unverzichtbar für die Bereitstellung der öffentlichen Infrastrukturen wie etwa Verkehrswegen, Sicherheit oder Schulen. In einer betriebswirtschaftlich bedrohlichen Situation besteht aber die Möglichkeit, die für Ihr Unternehmen anfallenden kommunalen Steuern und Abgaben zu stunden oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Grundlage ist § 222 Abgabenordnung (AO) Dabei gilt der Grundsatz: Je eher Sie sich an uns wenden, desto schneller und günstiger finden wir eine Lösung. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Gewerbe-, Vergnügungs- und Grundsteuer.

   Was passiert dabei? 
   Was muss ich wie machen? 
   Was sollte ich beachten? 
   Wie lange dauert -, was kostet das? 
   Welche Alternativen gibt es?
   Wer hilft mir weiter?

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