Was passiert dabei?


1.) Kontaktaufnahme

Sie nehmen (am besten telefonisch) Kontakt mit uns auf. Bei diesem Telefonat geben Sie uns bestimmte Erstinformationen, wie z. B. Branche, geplanter Gründungszeitpunkt, geplanter Standort etc., damit auch wir uns zielgerichtet auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen vorbereiten können. Ein solches Gespräch findet auf Ihren Wunsch innerhalb einer Woche nach diesem telefonischen Kontakt statt.


2.) Erstgespräch

Dieses erste persönliche Gespräch soll Ihnen helfen, sich auf die Realisierung Ihres Vorhabens vorzubereiten. Sofern Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee in einem frühen Stadium befinden und noch nicht über den erforderlichen Geschäfts- oder Businessplan verfügen, geben wir Ihnen Informationen über die Inhalte des Gründungskonzeptes. Sofern Sie bereits über einen Investitionsplan verfügen, erhalten Sie in diesem Erstgespräch konkrete Informationen über die für Ihr Vorhaben möglichen öffentlichen Finanzierungshilfen und die Antragswege. Dieses Gespräch nimmt einen Zeitumfang von etwa 1 Stunde ein.

Sofern Sie bei der Erstellung Ihres Gründungskonzeptes Hilfestellung benötigen, werden wir die Einbeziehung eines/r freien Unternehmensberaters/in empfehlen. Diese Existenzgründungsberatungen werden vom Land Nordrhein Westfalen mit Zuschüssen gefördert.

Ein 2. Gespräch ist dann sinnvoll, wenn Ihr Businessplan/Gründungskonzept präsentationsreif vorliegt. Erst dann ist es angezeigt, mit der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee zu beginnen. Ein gutes Konzept erhöht die Chancen auf eine Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen.


3.) Zweitgespräch

Auf der Grundlage Ihres erstellten Businessplanes bzw. Gründungskonzeptes erfolgt ein Folgegespräch, in dem die konkrete Finanzierung Ihres Vorhabens besprochen wird. Hier können die für Ihr Vorhaben möglichen öffentlichen Finanzierungshilfen und das Antragsprocedere besprochen werden. Das dieses Zweitgespräch nach Vorliegen Ihres Businessplanes erfolgen sollte, bestimmen Sie persönlich den Zeitpunkt dieses Folgetermins.

Zu beachten ist, dass Fördermittel idR im Hausbankenverfahren zu beantragen sind.

Hier nennt Ihnen die Wirtschaftsförderung gern die persönlichen Ansprechpartner.


4.) Beantragung

Die Stadt Gelsenkirchen verfügt leider nicht über eigene Mittel zur Förderung von Existenzgründern.

Bei folgenden Förderprogrammen ist die Wirtschaftsförderung direkte Antragstelle:

    1) Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes NRW
 
Die Erstellung Ihres Gründungskonzeptes durch eine/n freie/n Unternehmensberater/in kann gefördert werden. Dabei unterstützt das Land NRW vier Beratungstage (bei Betriebsübernahmen auch 6 Tagewerke)mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 400 Euro pro Tagewerk (Bemessungsgrundlage: 50% eines Tageswerksatzes).
Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EURO pro Tagewerk, erhöht werden. Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann.
Diese Förderung wird im Rahmen eines Kontaktgesprächs, das gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Berater und der Wirtschaftsförderung erfolgt, beantragt.
Der/die Berater/in muss über eine qualifizierte Ausbildung verfügen und eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen, dies auch mit dem Ziel, Ihnen in Ihrer wichtigen Phase weiterzuhelfen. Leider können auch hier nicht alle Branchen gefördert werden - die Details dazu finden Sie hier in den entsprechenden Richtlinien.
In beiden Fällen gilt: Wir informieren Sie gerne kostenlos und unverbindlich telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
 
    2) Gründercoaching Deutschland der KfW

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des ESF gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Darauf können Zuschüsse in Höhe von 50% gezahlt werden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar für den Beratungsprozess darf eine Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Gründer/innen die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten haben, können innerhalb des ersten Jahres seit Gründung einen 90-prozentigen Zuschuss zu den Kosten des Beratungshonorars bei einem maximalen Beratungstagewerksatz von ebenfalls 800 € bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 € beantragen.
Träger des Programms ist die KfW Mittelstandsbank.