„Ich möchte öffentliche Flächen für einen Umzug nutzen“

Wenn ein Umzug ansteht, möchte derjenige, der umzieht, dass der Umzugswagen möglichst unmittelbar vor dem Haus, dem Ladenlokal oder der Wohnung parken kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende und ruhende Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Probleme können auftreten, wenn der Umzugwagen nicht optimal und ordnungsgemäß parken kann, weil

  • das Parken vor dem Haus zwar erlaubt, der Platz aber bereits durch andere Autos besetzt ist
  • Park- oder Haltverbote bestehen.

In beiden Fällen können Sie eine Sonderregelung zur Nutzung dieser öffentlichen Flächen beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr alter und/oder Ihr neuer Wohnsitz/ Geschäftssitz die Stadt Gelsenkirchen ist.

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   Was muss ich wie machen?
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