Was passiert dabei?


1.) Gespräch zur Analyse der Unternehmenssituation und Perspektiven

 
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung können in einem persönlichen Gespräch die aktuelle Situation Ihres Unternehmens und die erforderlichen Maßnahmen analysiert werden und die weiteren Schritte auf dem Weg dorthin besprochen werden. Dabei wird auch gezielt über Möglichkeiten bedarfsgerechter öffentlicher Finanzierungshilfen informiert.

2.) Betreuung und Begleitung bei der Antragstellung

Direkte Wirtschaftsförderungen in Form von Subventionen für privatwirtschaftliche Vorhaben sind rechtlich nicht zulässig. Unabhängig davon wäre die Stadt Gelsenkirchen aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage, dafür finanzielle Unterstützungen zu leisten. Es existieren allerdings verschiedene Finanzierungs- und Förderprogramme, bei deren Beantragung wir Sie gerne begleiten. Bei folgenden Förderprogrammen ist die Wirtschaftsförderung direkte Antragstelle:

   a) KfW Gründercoaching Deutschland

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des ESF gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich.

Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.

Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Darauf können Zuschüsse in Höhe von 50% gezahlt werden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar für den Beratungsprozess darf eine Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Gründer/innen die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten haben, können innerhalb des ersten Jahres seit Gründung einen 90-prozentigen Zuschuss zu den Kosten des Beratungshonorars bei einem maximalen Beratungstagewerksatz von ebenfalls 800 € bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 € beantragen.

Träger des Programms ist die KfW Mittelstandsbank.

   b) Potentialberatung

Auch hier werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nach den ersten 5 Jahren ihrer Existenz durch externe Beratungsleistungen unterstützt. Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte ermutigen und in die Lage versetzen, gemeinsam den durch den Strukturwandel und globalisierten Wettbewerb notwendig gewordenen betrieblichen Modernisierungsprozess einzuleiten. Ausgehend von einer Analyse der betrieblichen  Stärken und Schwächen werden ein Handlungsplan und erste Umsetzungsschritte entwickelt. Auf diese Weise werden mit Hilfe externer Beratungen Potenziale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend notwendige Veränderungsschritte in die Praxis begleitet.

Ob Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung, Kompetenzentwicklung oder die Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz - mit Hilfe der Potentialberatung können Unternehmen ein breites Spektrum von Themen bearbeiten. Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für bis zu 15 Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag.

   c) Weitere Programme

Die städtische Wirtschaftsförderung berät sie gern über weitere Möglichkeiten öffentlicher Finanzierungshilfen für expansionsorientierte Unternehmen, beispielsweise aus dem Bereich der KfW-Bankengruppe oder der NRW.BANK.

In allen Fällen gilt: Wir informieren Sie gerne kostenlos und unverbindlich telefonisch oder besser noch in einem persönlichen Gespräch.