„Ich möchte öffentliche Flächen f. meine Waren/Werbung nutzen“

Zahlreiche Einzelhändler bauen als verkaufsfördernde Maßnahme einen Teil ihres Warensortiments, z. B. Blumen, Obst, Gemüse, Kleidung, Porzellan auf dem Gehsteig oder in der Fußgängerzone vor dem Ladenlokal auf. Diese „Warenauslage“ genannte Form der Präsentation löst bei potenziellen Käufern Neugier und Interesse aus und sorgt oft für ein ansprechendes, heiteres Straßenbild. - Eine andere Form der Außenwerbung ist das Aufstellen von sogenannten „Werbereitern“. Hierbei handelt es sich um transportable Werbeträger wie überdimensionale Speisekarten, Figuren, Tafeln mit Sonderangeboten o.ä.
Häufig wird übersehen, dass diese speziellen Formen der Kundenansprache einer besonderen Erlaubnis zur Sondernutzung bedürfen. Denn: Flächen, die privat genutzt werden sind für die Allgemeinheit nicht mehr nutzbar. Und: Es kann durch „wildwüchsige“ Außenwerbung auch zu Beeinträchtigungen von Fußgängern und Verkehr kommen.

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