Was muss ich wie machen?

Seitens der Stadt Gelsenkirchen gibt es keine Vorgaben über den Zeitraum, für den die Sondernutzungsgenehmigung ausgestellt werden kann. Der Zeitraum richtet sich vielmehr nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Sie haben also folgende Möglichkeiten:

  • Sie können einen Antrag auf befristete Nutzung z. B. für eine Dauer von drei, fünf, acht Monaten stellen. - Wenn der genehmigte Zeitraum (von März bis Juni oder April bis Dezember etc.) überschritten ist, Sie jedoch weiter außerhalb Ihres Ladenlokals für sich werben wollen, müssen Sie dies erneut beantragen.
  • Sie können einen Antrag auf Dauernutzung stellen. Dies bedeutet, dass die Genehmigung von der Stadt Gelsenkirchen nach Ablauf der Bewilligungszeit automatisch weiter verlängert wird und Sie sich weitere Antragsformalitäten ersparen.

Bitte geben Sie auf den oben genannten Formularen an, für welchen Zeitraum Sie die Bewilligung benötigen bzw. ob Sie die Sondergenehmigung dauerhaft in Anspruch nehmen möchten. - Unabhängig davon, ob Sie eine befristete oder dauerhafte Nutzung wünschen, ist es wichtig, dass Sie auf jeden Fall angeben, ab wann genau Sie (Datum) die Sondergenehmigung wünschen.