Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert, wenn alle nötigen Angaben vorliegen, ca. 2 Tage.
Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Lage des Ladenlokals.
In der Stadt Gelsenkirchen gibt es drei gestaffelte Gebührenzonen:
Zone 1 umfasst: Kernbereiche Gelsenkirchen, Buer, Erle, Horst
Zone 2 umfasst: Einkaufsstraßen in weiteren Ortsteilen
Zone 3 umfasst: Alle übrigen Straßen des Stadtgebietes
a) Warenauslage: Die Gebühren betragen pro Monat zwischen 6,50 Euro und 10 Euro je angefangener Quadratmeter Straßenfläche.
b) Werbereiter: Die Gebühren betragen pro Monat zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Die Rechnung wird Ihnen mit der Erlaubnis zur Sondernutzung zugeschickt.
Wenn Sie erfahren wollen, zu welcher Zone Ihr Ladenlokal gehört und wie hoch die Gebühren sind, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Die Gebühren werden immer für den von Ihnen beantragten und bewilligten gesamten Zeitraum fällig. Das bedeutet: Auch wenn Sie z. B. wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht die gesamte Saison, sondern nur sporadisch Ihre Waren auslegen können oder Sie an bestimmten Tagen nur einen Teil der genehmigten Fläche in Anspruch nehmen wollen, dürfen keine Kürzungen der Gebühren vorgenommen werden.