Was passiert dabei?

Sie stellen einen Antrag auf Sondernutzung. Wenn Sie folgende Flächen anklicken, können Sie sich die Formulare ansehen und ausdrucken.

Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Warenauslage wünschen, gehen Sie bitte auf
a) Warenauslage

Wenn Sie eine Erlaubnis für einen Werbereiter wünschen, gehen Sie bitte auf
b) Werbereiter

Das ausgefüllte Formular schicken Sie mit der Post oder per Fax an Ihre Ansprechpartner, die Sie unter „Wer hilft mir weiter?“ finden.

Nach schnellstmöglicher Bearbeitung Ihres Antrages wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis umgehend zugeschickt.

c) Wenn Sie ohne Besitzer eines Ladenlokals in Gelsenkirchen zu sein oder nicht unmittelbar vor Ihrem Geschäft auf öffentlichen Flächen Werbung für sich machen möchten, z. B. Handzettel verteilen, Werbeveranstaltungen oder Gewinnspiele durchführen, setzen Sie sich bitte mit der Deutschen Städte Medien GmbH (DSM) in Verbindung. Die DSM stellt Ihnen auch gerne Litfaßsäulen, Großflächentafeln, CityLightBoards und andere Werbeträger zur Verfügung.