Was sollte ich beachten?

 
Grundsätzlich gilt, dass die Pflicht zur Steuerzahlung vor betrieblichen Investitionen steht. Daher sollten in ihren betriebswirtschaftlichen Planungen die Steuern immer eine wichtige Rolle spielen (Rücklagenbildung).
 
Wenn sich die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens ändert, ist auch eine Anpassung Ihrer Vorauszahlungen möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die unten genannten Ansprechpartner.
 
Beachten Sie bitte unbedingt, dass bei Nichtbegleichung unserer Forderungen bereits ab dem ersten Tag nach der Fälligkeit (den jeweiligen Termin finden Sie in Ihrem Abgabenbescheid) ein Säumniszuschlag erhoben werden muss. Dieser beträgt ein Prozent des geschuldeten Betrages pro Monat, jeweils abgerundet auf 50,00 €, dazu kommen dann noch Mahngebühren. D.H. alle Einzahlungen müssen am Fälligkeitstag nicht abgesandt, sondern beim Referat Kasse/Abgaben bereits eingegangen und gebucht sein. Ansonsten entsteht, kraft Gesetzes, schon vom ersten Tag der Säumnis ein Zuschlag. Die Vollstreckung der kommunalen Forderungen erfolgt dann einen Monat nach der Fälligkeit.
 
Sie erhalten auf alle Fälle einen rechtsmittelfähigen Bescheid.