Bitte wenden Sie sich bei absehbaren Zahlungsproblemen auf jeden Fall vor dem Fälligkeitstermin an uns, andernfalls entstehen Ihnen unnötige Kosten (siehe unten).
Ihr Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung muss folgende Punkt beinhalten:
- Welche Form beantragen Sie? Je nach Situation etwa Ratenzahlung oder Stundung (siehe oben).
- Für Ratenzahlung und Stundung: Warum können Sie nicht zahlen? Mögliche Ursachen müssen erläutert werden.
- Sind alle Bankkredite ausgeschöpft? Hierzu benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Bank.
- Warum konnten keine Rückstellungen für Steuerzahlungen gebildet werden? Bitte belegen und begründen Sie dieses.
- Sie können die Perspektiven Ihres Unternehmens am besten abschätzen. Daher sollten Sie einen Vorschlag unterbreiten, wann und wie Sie Ihre Steuerschuld begleichen können. Bei einer Stundung ist dies der Termin, zu dem der Betrag gezahlt werden kann oder bei einer Ratenzahlung die Anzahl und der jeweilige Umfang der Ihnen möglichen Raten. Die Raten müssen dabei übrigens nicht gleich groß sein.
- Für eine Verrechnungsstundung brauchen wir eine Kopie Ihrer Gewerbsteuererklärung.
Wenn möglich, ist es sinnvoll, einen Experten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Steuerrecht) mit der Angelegenheit zu betrauen. Diese sind in der Regel mit allen Formalia vertraut und stellen eine schnelle und reibungslose Abwicklung sicher.