
Einen Sonderfall stellt die „Abtretung von Ansprüchen aus Einkommenssteuererstattungen“ dar. Wenn Sie also eine Rückerstattung aus der Einkommenssteuer erwarten, können Sie diese über eine Abtretungserklärung mit Forderungen der Stadt Gelsenkirchen gegenrechnen. Weitere Informationen und Formulare dazu erhalten Sie beim Finanzamt.