„Ich brauche eine Park-Sondergenehmigung“

Für die betriebliche Arbeit, vor allem im Handwerk und bei ambulanten Pflegediensten, sind kurze Wege zum Kunden häufig wichtig. Nicht immer steht für das Firmenfahrzeug aber frei zugänglicher Parkraum bereit. Die Stadt Gelsenkirchen bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten - etwa zum Parken in Bewohnerparkzonen oder im eingeschränkten Haltverbot - an. Rechtsgrundlage ist der §46 der Straßenverkehrsordnung.

In Gelsenkirchen sind zur Zeit folgende Ausnahmeregelungen möglich:

  • Nutzung von Bewohnerparkplätzen für das gesamte Stadtgebiet
    (Genehmigung für ein Jahr)
  • Entbindung von der Pflicht, Parkscheinautomaten zu bedienen
    (Genehmigung für ein Jahr).
  • Parken im eingeschränkten Halteverbot
    (Genehmigung für ein Jahr).
  • Parken in der Fußgängerzone
    (Genehmigung für den Einzelfall, z.B. Umzug, Montageeinsatz).

   Was muss ich wie machen?
   Was sollte ich beachten?
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   "Ich möchte einen Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker"