Ich möchte einen Ruhrgebietsausweis für Handwerker

Die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den Kreisen Recklinghausen, Soest und Unna eine Vereinbarung erarbeitet, die es Handwerkern und ausgewählten handwerksähnlichen Betrieben einer IHK möglich macht, mit nur einem Parkausweis auch in den Nachbarstädten zu parken.
Angestoßen über das Projekt "move - mittelstandsfreundliche Verwaltung" ist eine Regelung zwischen elf Kommunen und vier Kreisen gefunden worden, die dem Wunsch der Handwerker nach einem über Stadtgrenzen hinaus gültigen Parkausweis entspricht.

Das Verfahren, den Umfang der Parkberechtigung und Ihre Ansprechpartner in den Kommunen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Die berechtigten Betriebe nach der Handwerksordnung (gekennzeichnet durch einen Haken) können Sie aus der Übersicht erkennen.

Ob Ihr handwerksähnlicher Betrieb zum Berechtigtenkreis gehört, richtet sich maßgeblich danach, ob Sie Reparatur- und Montagearbeiten und/oder Transporte mit schwerem oder umfangreichem Material bzw. Werkzeug unter Einsatz eines Service-bzw. Werkstattfahrzeuges durchführen. 

Ein Antragsformular finden Sie hier.