Wenn Sie Ihren Keller isolieren wollen, um ihn gegen Feuchtigkeit und Kälte zu schützen, oder aus anderen Gründen, werden dabei in der Regel öffentliche Flächen, meist Gehwege in Anspruch genommen. Die für die Durchführung der Isolier- und Bauarbeiten erforderlichen Absperrungen und Sondernutzungen bedürfen daher einer Erlaubnis.
Da nicht auszuschließen ist, dass es im Zuge dieser Arbeiten auch zu Beschädigungen des Bürgersteigs oder der Straßendecke kommen kann, ist eine Sicherheit in Form einer Kaution, einer unbefristeten Bankbürgschaft oder eines bei der Stadtkasse hinterlegten Sparbuchs zu stellen.
Was passiert dabei?
Was muss ich wie machen?
Was sollte ich beachten?
Wie lange dauert, was kostet das?
Wer hilft mir weiter?
Die wichtigsten Vorschriften und Satzungen zum Ortsrecht haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.