Neue RWP-Richtlinie vom 15.07.2011 für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
Die neue Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes ist am 15.07.2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2013. Sie ist auf alle Anträge anzuwenden, die nach dem 14.07.2011 gestellt wurden/werden und bis zum 31.12.2013 bei der NRW.BANK eingegangen sind.
Das Förderangebot richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen. Auch große Unternehmen können gefördert werden, wenn es sich um Vorhaben mit einem bedeutenden Arbeitsplatzeffekt handelt.
Als wesentliche Änderungen in der neuen Richtlinie sind hervorzuheben:
- Absenkung der maximal förderfähigen Investitionskosten auf 120.000 € für jeden neuen und 90.000 € für jeden gesicherten Arbeitsplatz.
- Absenkung der Förderhöchstsätze in den C-Fördergebieten (z. B. Gelsenkirchen) auf 25% für kleine Unternehmen.
- Keine Doppelzählung von Ausbildungsplätzen.
- Förderzugang nur, wenn Betriebserrichtungen eine Mindestzahl neuer Arbeitsplätze von 3 durch kleine und mittelständische Unternehmen bzw. 100 durch große Unternehmen geschaffen wird.
- Wegfall der alternativen Lohnkostenförderung.
- Neuer Förderzugang für die Neuansiedlung von Großunternehmen, wenn mindestens 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden; bei Betriebserweiterungen sind Mehrzuwächse von 15% plus 50 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die Förderung beträgt hier 15%, aber maximal 2,5 Mio. €.
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RWP Investiv auf einen Blick
RWP Investiv - Richtlinie vom 15.07.2011
Detaillierte Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften von
Rainer Schiffkowski, Tel. 0209/169-4726, Mail: rainer.schiffkowski@gelsenkirchen.de
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