Regionale Wirtschaftsförderung

Neue RWP-Richtlinie vom 28.07.2011 für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen

Die neuen Richtlinie vom 28.07.2011 für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes ist am 01.08.2011 in Kraft getreten und ist auf alle Anträge anzuwenden, die nach dem 01.08.2011 entschieden werden. Die Richtlinie vom 22.12.2010 verliert mit der neuen Richtlinie ihre Gültigkeit.
 
Förderungen werden nur gewährt an kleine und mittelständische Unternehmen, die mehr als 5 Jahre existieren und sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden.

Nach Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen werden zunächst bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert. In begründeten Ausnahmefällen von strukturpolitischer Bedeutung und bei Belegschaftsinitiativen können mehr als 8 Tagewerke gefördert werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der Beratungskosten bei einer max. Bemessungsgrundlage in Höhe von 1.250 € (ohne MwSt.) pro Tagewerk, bei Belegschaftsinitiativen sogar grundsätzlich 80 % bei einer max. Bemessungsgrundlage in Höhe von 1.250 € pro Tagewerk.

Als einzige Änderung ist hervorzuheben, dass der Zeitraum, in dem die Beratungsleistung durchgeführt werden muss (Durchführungszeitraum) für jede Beratungsphase maximal 2 Monate (bisher 5 Monate) beträgt.

Download

Richtlinie RWP-Beratung vom 28.07.2011

Detaillierte Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen von Thomas Jablonski, Tel. 0209/169-4331, Mail: