Das Beratungskostenzuschussprogramm Potentialberatung für kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen und länger als 5 Jahre am Markt sind, wurde mit Wirkung vom 1. April 2009 umgestellt. Durch die neuen Förderkonditionen und den neu eingeführten „Beratungsscheck“ wird der Zugang zu externer Beratung noch attraktiver.
Detaillierte Informationen finden sie bei der Potentialberatung des Landes NRW und können dem Informationsblatt zur Potentialberatung entnommen werden.
Bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen berät Sie in allen Fragen zur Potentialberatung Herr Thomas Jablonski, Tel. 0209/169-4331, E-Mail: thomas.jablonski@gelsenkirchen.de.