Fördermöglichkeiten Behinderte Menschen im Beruf

Die Integration von behinderten Menschen in das Arbeitsleben ist eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe, die unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell gefördert werden kann. Eine wesentliche Position nimmt dabei die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der Stadt Gelsenkirchen ein. Deren Arbeitsziel ist es, Beschäftigungsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen zu ermöglichen und zu erhalten.
 
Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber

Investitionskostenzuschüsse oder Darlehen bei Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes

  • nur in bestimmten Fällen, z.B. bei besonders betroffenen schwerbehinderten  Menschen, bei Langzeitarbeitslosen, bei Einstellung über die Beschäftigungspflicht hinaus
  • einmaliger Zuschuss zu den Investitionskosten

Kostenträger: Integrationsamt

Zuschüsse für die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

  • für alle schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte
  • einmaliger Zuschuss zu den behinderungsbedingten Aufwendungen

Kostenträger: Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Zuschüsse bei außergewöhnlichen Belastungen (Minderleistungsausgleich, Betreuungsaufwand)

  • gilt in der Regel  für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
  • monatlicher Zuschuss für einen festgelegten Zeitraum

Kostenträger: Integrationsamt

Finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • Technische Arbeitshilfen, soweit sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers übergehen (z.B. Hörhilfen)
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes - Kraftfahrzeughilfe -
  • Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Arbeitsassistenz

Weitere Auskünfte erteilt die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf.

Ansprechpartner (montags, dienstags und donnerstags, jeweils vormittags):

Herr Puschmann, Tel.: 169 2247, Fax-Nr.: 169 3534
E-Mail:

Herr Kajan, Tel.: 169 2566, Fax-Nr.: 169 3534
E-Mail: 

Stadt Gelsenkirchen
Referat Soziales
Abt. 50/4.1- Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Vattmannstr. 2-8
45875 Gelsenkirchen