Die Bürgschaftsbank NRW und das Land NRW übernehmen Bürgschaften von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,0 Mio. Euro (dies entspricht bei einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1,25 Mio. Euro) sind an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH in Neuss zu richten.
Nähere Einzelheiten zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW erhalten Sie hier.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,0 Mio. Euro sind die Anträge über PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf zu stellen.
Nähere Einzelheiten zu Bürgschaften des Landes NRW erhalten Sie hier.
Bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen werden Sie beraten durch:
Rainer Schiffkowski, Tel. 0209/169-4726, Mail: rainer.schiffkowski@gelsenkirchen.de
Thomas Jablonski, Tel. 0209/169-4331, Mail: thomas.jablonski@gelsenkirchen.de