Existenzgründerinnen und -gründer haben die Möglichkeit Zuwendungen für Beratungen bei der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung ihres Gründungs- oder Übernahmevorhabens im Rahmen des „Beratungsprogramms Wirtschaft“ zu beantragen. Dieses sieht die Richtlinie zum Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW vor.
Neben der allgemeinen Zuschusshöhe für Neugründungen und Beteiligungen in Höhe von 50 Prozent für 4 Beratungstagewerke, maximal jedoch 400 € pro Beratungstagewerk sowie 6 Beratungstagewerken bei Betriebsübernahmen können Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer/innen mit vergleichbarer Einkommenslage landesweit einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent erhalten. Darüber hinaus steht Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I und II beziehen bzw. die eine vergleichbare Einkommenslage nachweisen können, dann erstmals im Rahmen des Beratungsprogramms auch die so genannte „Zirkelberatung“ zur Verfügung, eine Kom-bination aus intensiver Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, höchstens sechs Personen.
Das Förderangebot wird aus Mitteln des Landes NRW und der EU finanziert und steht bis zum 31.12.2013 zur Verfügung.
Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft sind die STARTERCENTER NRW sowie Kammern und Wirtschaftsfördereinrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte.
Bei der städtischen Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen betreut Sie Herr Thomas Jablonski, Tel. 0209/169-4331, E-Mail: thomas.jablonski@gelsenkirchen.de.