Unter freiem Himmel sitzen, Speisen und Getränke zu sich nehmen, das ist für viele Menschen ein ausgesprochenes Vergnügen. Der Trend zur Außengastronomie ist - auch im Straßenbild nördlicherer Regionen - unübersehbar.
Wenn Sie Außengastronomie betreiben und hierfür öffentliche Flächen in Anspruch nehmen wollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies gilt für jede Form von Gastronomiebetrieb wie Restaurant, Imbissstube, Biergarten, Eiscafe etc. und ist auch unabhängig von der Größe der geplanten Außengastronomie.
Was passiert dabei?
Was muss ich wie machen?
Was sollte ich beachten?
Wie lange dauert, was kostet das?
Wer hilft mir weiter?
Die wichtigsten Vorschriften und Satzungen zum Ortsrecht haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.