Bitte beachten Sie, dass neben der Sondernutzungserlaubnis, die von Ihren Ansprechpartnern im Referat Verkehr erteilt wird, eine weitere Genehmigung „Gaststättenkonzession/Zukonzessionierung“ erforderlich ist. Diese wird durch das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Gewerbe, Gaststätten erteilt (Gewerbepark Schalke, Gebäude E 6, Hochkampstraße 70, 45875 Gelsenkirchen, Tel. 0209/169 2913, 0209/169 2692, Fax. 0209/169 3528).
- Beider Nutzung öffentlicher Flächen müssen Mindestabstände eingehalten werden, damit z. B. Fußgänger und Verkehr nicht beeinträchtigt werden.
Wenn Ihre Außengastronomie
sich in einer Fußgängerzone befindet, ist zu beachten, dass für die Feuerwehr Bewegungsflächen freizuhalten sind. Eine genaue Prüfung der von Ihnen nutzbaren Fläche erfolgt durch Ihre Ansprechpartner im Referat Verkehr.
sich auf dem Gehweg befindet, ist zu beachten, dass für Fußgänger eine Tiefe/ein Abstand von 1,50 m frei bleiben muss.
- Wenn Ihre Außengastronomie in einem Bereich (Platz, Straße, Fußgängerzone) liegt, in dem auch andere öffentliche Veranstaltungen, z. B. Stadtfeste stattfinden, kann es erforderlich sein, dass Ihr draußen stehendes Mobiliar für die Dauer der anderen Veranstaltungen vorübergehend entfernt werden muss.
- Wir empfehlen Ihnen, mit der Anschaffung von Stühlen, Tischen, Sonnenschirmen etc. so lange zu warten, bis Ihnen die Sondererlaubnis vorliegt. Denn: Bei der Genehmigung der Sondererlaubnis werden auch gestalterische Aspekte berücksichtigt. Je anspruchsvoller die Gestaltung der Außengastronomie ist und je besser sie in das jeweilige Straßenbild passt oder dieses aufwertet, desto größer sind die Bewilligungschancen. Eine anspruchslose Außengastronomie, die nicht in das Straßenbild passt, kann unter Umständen auch abgelehnt werden. Wenn sie diesbezügliche Fragen haben, nehmen sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Sie ersparen sich dadurch möglicherweise unnötige Kosten.