Im Rahmen ihrer Aufgaben vergibt die Stadt Gelsenkirchen Aufträge für Lieferungen und Leistungen auf der Basis des Vergaberechts. Diese Aufträge werden im Wettbewerb vergeben. Für die Berücksichtigung von Bewerbern sind die jeweils hierüber erlassenen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen maßgebend. Dabei gelten für die Vergabe von Bauleistungen andere - wenn auch weitgehend übereinstimmende - Regelungen und auch höhere Wertgrenzen für europaweite Ausschreibungen.
Die nachstehenden Ausführungen befassen sich mit der Vergabe von Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - und können nur einen groben Einblick in das Vergaberecht gewähren.
Die wesentlichen vergaberelevanten Regelungen finden sie z. B. in folgenden Gesetzen, Verordnungen, Verdingungsordnungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), einschließlich der
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistungen (VOL/B)
Vor der Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren ist es ratsam, sich mit Details dieser Bestimmungen vertraut zu machen.
Links zu Internetseiten, auf denen diese Gesetze abrufbar sind, finden Sie unter
„Wer hilft mir weiter“.
Die v. g. Bestimmungen sind bei Ausschreibungsverfahren sowohl von der ausschreibenden Stelle als auch von den Bietern zu beachten.
Was passiert dabei?
Was muss ich wie machen?
Was sollte ich beachten?
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Wer erhält den Auftrag und wann?
Wer hilft mir weiter?