Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgelegt wird, welche Nutzung zulässig ist. Erläutert werden diese Festsetzungen in einer beigefügten Begründung.
Zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen.
Mit welchem Ziel wird nun der Bebauungsplan Nr. 409 aufgestellt?
Die HVG Garten- und Landschaftsbau mbH möchte auf diese Fläche den Hauptsitz des Unternehmens verlagern. In ersten Untersuchungen wurde die grundsätzliche Vereinbarkeit der Unternehmensansiedlung durch die Verwaltung mit einem positiven Ergebnis geprüft, da die gewerblich-industrielle Vorprägung einschließlich der vorhandenen Werksanlagen der E.ON AG für eine Fortsetzung gewerblicher Nutzung auf dem gesamten ehemaligen Bergwerks-Gelände spricht. Es ist daher beabsichtigt, den gesamten Bereich der Bergmannsglück-Fläche als gewerbliche Baufläche festzusetzen.
Was wird jetzt geprüft?
Im Verlauf des jetzt anstehenden Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden in weiteren detaillierten Untersuchungsschritten die Auswirkungen einer gewerblichen Folgenutzung geprüft. Im Bebauungsplan ist auch die Verträglichkeit mit den unmittelbar benachbarten Wohnsiedlungen sicherzustellen. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 409.
Wer wird an dem Verfahren beteiligt?
In einem Bebauungsplanverfahren werden zum einen die Träger öffentlicher Belange und zum anderen die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Bei den Trägern öffentlicher Belange handelt es sich um staatliche, halbstaatliche (Fach-)Behörden und auch private Stellen, deren Stellungnahme einzuholen ist, weil sie von der Planung in irgendeiner Weise berührt sind (z.B. Versorgungsträger, Verbände, usw.).
Wie sehen die Beteiligungen aus?
Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt zwei Beteiligungen vor. Diese Beteiligungen laufen in mehreren Schritten und auf verschiedene Weisen ab.
Frühzeitige Beteiligung
In der ersten, sogenannten „frühzeitigen“ Beteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, Planalternativen und Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger findet in Gelsenkirchen im Rahmen einer Bürgeranhörung statt. Hierzu lädt der zuständige Bezirksbürgermeister zu einem gemeinsamen Vorstellungs- und Erörterungstermin ein. Die Diskussion wird protokolliert und es besteht im Anschluss noch einige Wochen Zeit, Bedenken und Vorschläge vorzubringen. Dieser Termin ist für die Bergmannsglückfläche für den Sommer 2011 geplant.
Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden direkt angeschrieben und mit notwendigen Unterlagen versorgt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen in das weitere Planverfahren mit ein.
Offenlage
Der dann erarbeitete und von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf geht anschließend ein zweites Mal in das Beteiligungsverfahren. Hierbei werden die Träger Öffentlicher Belange erneut mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf beschickt und um eine Stellungnahme gebeten. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Plan und alle dazugehörigen Gutachten im Referat Stadtplanung einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen oder Änderungsvorschläge abgeben. Die Zeit der Offenlage wird im Amtsblatt und in den Tageszeitungen angezeigt.
Die Planunterlagen sowie der Umweltbericht und die dazu gehörigen Gutachten werden im Planungsamt ausgelegt.
Wann wird der Plan geändert?
Fachliche Einwände können Plananpassungen notwendig machen. Es handelt sich dabei fast immer um Umstände, die bis dato noch nicht bekannt waren bzw. erkannt wurden und somit keine Berücksichtigung fanden.
Wie werden die Anregungen und Stellungnahmen eingearbeitet?
Die Verwaltung erarbeitet zu jedem Punkt eine Stellungnahme und schlägt vor, wie damit umgegangen werden soll. So kann die Planung entsprechend geändert werden oder sie kann unverändert bleiben. Auf jeden Fall wird sie der Politik zur Abwägung vorgeschlagen. Der Rat der Stadt ist nicht verpflichtet, die Vorschläge der Verwaltung zu übernehmen, er entscheidet letztlich, wie mit den Anregungen umgegangen wird.
Wann tritt der Bebauungsplan in Kraft?
Zum Abschluss wird der Bebauungsplan als kommunale Satzung vom Rat der Stadt beschlossen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung ein. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, wo und wann der Plan von jedermann eingesehen werden kann. Die Verwaltung wird allen Einwendern das Ergebnis der Abwägung mitteilen und darlegen, weshalb ein Einwand oder Vorschlag berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wurde.
Wo finde ich rechtskräftige Bebauungspläne?
Die rechtskräftigen Bebauungspläne liegen nach der Bekanntmachung mit ihrer Begründung dauerhaft im Referat Stadtplanung (Rathaus Buer) aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus werden alle Bebauungspläne im Internet veröffentlicht.