Bezirksvertretungen

Seit 1975 gibt es in Gelsenkirchen fünf Bezirksvertretungen:

BV Gelsenkirchen-MITTE
BV Gelsenkirchen-NORD
BV Gelsenkirchen-WEST
BV Gelsenkirchen-OST
BV Gelsenkirchen-SÜD

Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden im Rahmen der Kommunalwahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Bezirksvertretungen sind innerhalb ihres Stadtbezirks grundsätzlich in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, zuständig und entscheidungsbefugt. Nähere Einzelheiten hierzu regelt die Hauptsatzung.

Die "Bezirksparlamente" sind für ihren Bereich auch zuständig für:

  • Einwohneranträge,
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
  • sowie für Anregungen und Beschwerden

Für die Bezirksverwaltungsstellen gelten die allgemeinen städtischen Öffnungszeiten.