Das Kommunale Kino in Gelsenkirchen arbeitet - wie überwiegend alle kommunalen Kinos - nach dem Konzept „Andere Filme anders zeigen“. Darüber hinaus hat es in Gelsenkirchen den kulturpolitischen Auftrag, jenes Angebot an künstlerisch, historisch und cineastisch wertvollen oder diskussionswürdigen Arthouse- bzw. Programmkino-Filmen aufrecht zu erhalten, die zwingend zu einer Großstadt gehören, mit denen ein Kino hier aber ökonomisch nicht überleben könnte.
Das Programm wird vom Referat Kultur in Zusammenarbeit mit Stefan Zabka entwickelt.
Wöchentlich werden zwei Filme im SCHAUBURG Filmpalast gezeigt, und zwar sonntags um 12:45 Uhr sowie montags und dienstags um 18:00 und 20:30 Uhr, und ein Film mittwochs um 19:30 Uhr in der Gesamtschule Ückendorf. (Bei Überlängen ergeben sich Zeitverschiebungen!)
Davon ist wöchentlich je ein Film Teil einer monatlichen Themenreihe. Der andere Film steht unter einem der regelmäßigen Themenschwerpunkte wie
- Autorenfilm
- Neuer Deutscher Film
- Literatur im Film
- Neuer Dokumentarfilm
- Filmwunsch
Die Programmmacher sind bemüht, monatlich mindestes einen Film als „Original mit Untertiteln“ zu zeigen - nicht zuletzt, weil dies auch für schwerhörige Mitbürger/-innen ein Kinoerlebnis möglich macht.
Filmwünsche bitte an das Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen, Telefon (0209) 169 - 9102.
Das Kommunale Kino führt zudem auf Wunsch geschlossene Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten durch, berät bei der Medienarbeit für Schulen und organisiert in unregelmäßigen Abständen Begleitveranstaltungen (Vorträge u. a.) zu Filmen.
Das Kommunale Kino ist offen für Partnerschaften bei gesellschafts- und bildungspolitischen Themenkampagnen in Gelsenkirchen (Interkulturelle Wochen, Jahr der Behinderten, Internationaler Frauentag o. ä.) und hilft bei der Organisation von Filmprogrammen.
Eintritt (generell*)| Eintrittskarte | Preis |
|---|
| normal | 4,00 € |
| ermäßigt** | 3,50 € |
| GE-Pass-Inhaber/-innen | 2,00 € |
| KoKi-10er-Karte (normal) | 36,00 € |
| KoKi-10er-Karte (ermäßigt**) | 31,50 € |
* Verleihvorgaben können in Einzelfällen zu Entgelterhöhungen führen.
**Schüler/-innen und Student(inn)en gegen Vorlage eines gültigen Ausweises
Redaktion: Referat Kultur